Zoll-Informationen
Hier haben wir einige Informationen zum Thema Zoll, Einfuhr von Keksen und Lebensmittel zusammengestellt. Da wir in diesem Jahr alle Plätzchen in den USA backen, verschicken wir auch alle Kekse von hier aus nach Deutschland. Deshalb kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass für einige Sendungen Zoll oder andere Abgaben fällig werden.
Kurz zusammengefasst gilt jedoch grundsätzlich: Wir kümmern uns darum. Natürlich braucht sich keiner unserer Privatkunden darüber Gedanken machen. Gewerbliche Kunden und Kunden die größere Mengen bestellen, informieren wir vor Versand über etwaige Maßnahmen.
Vereinfacht dargestellt sieht die Situation bei einer Plätzchenlieferung aus USA in die EU so aus:
Für Sendungen unter 22,- Euro Warenwert sind keine Abgaben fällig.
Für Sendungen zwischen 22,- und 150,- ist kein Zoll fällig, jedoch ist die Einfuhrumsatzsteuer (wie die Mehrwertsteuer bei einem Kauf innerhalb Deutschlands) abzuführen.
Ab 150,- Euro Gesamtwert ist der Drittlandssteuersatz anzuwenden.
Entsprechende Information auf der Seite Zoll.de findest du hier.
Da es sich bei Keksen ja um Lebensmittel handelt, mussten wir uns auch diesbezüglich erkundigen. Laut Zoll dürfen Kekse jedoch bedenkenlos durch Reisende oder in Kleinsendungen in die EU eingeführt werden. (Hier gibt’s die entsprechende Seite auf Zoll.de)
Alle Informationen wurden von uns im Juli 2011 mit bestem Wissen und Gewissen ermittelt. Irrtümer und zwischenzeitliche Änderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

